Rechtsprechung
BVerwG, 06.05.1977 - 1 B 51.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.01.1977 - II A 52/76
- BVerwG, 06.05.1977 - 1 B 51.77
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 15.12.1977 - 1 B 239.77
Unterbleiben der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei gleichzeitiger …
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörde im Rahmen des ihr nach § 10 Abs. 1 AuslG eröffneten Ausweisungsermessens u.a. zu prüfen hat, ob wegen eines vorausgegangenen behördlichen Handelns die Ermessensfreiheit mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben oder aus Gründen des Vertrauensschutzes eingeschränkt ist (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 35.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10]; Beschlüsse vom 4. Oktober 1974 - BVerwG I B 65.74 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).Die Frage, ob die Nicht Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes ermessensfehlerhaft ist, beurteilt sich nämlich in der Regel und so auch im vorliegenden Falle auf Grund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).
- BVerwG, 08.12.1977 - 1 B 300.77
Einschränkung des Ermessensspielraums nach ausländerbehördlicher Ermahnung
Das ist ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats geklärt(Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 35.68 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 10];Beschlüsse vom 4. Oktober 1974 - BVerwG I B 65.74 - undvom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).Ob jedoch eine Ausweisung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes ermessensfehlerhaft ist, beurteilt sich im wesentlichen aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und entbehrt deswegen regelmäßig der grundsätzlichen Bedeutung(Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG I B 7.76 - undvom 6. Mai 1977 - BVerwG I B 51.77 -).
- BVerwG, 15.10.1987 - 1 B 100.87
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der …
Die Frage, ob die nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben oder wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes ermessensfehlerhaft ist, beurteilt sich in der Regel und so auch für die Klägerin aufgrund der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles und entbehrt deswegen der grundsätzlichen Bedeutung (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 - und vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 51.77 -). - BVerwG, 17.05.1979 - 1 B 282.77
Rechtsmittel
In der Regel beurteilt es sich nämlich ausschließlich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls, ob die Nichtverlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Verletzung des dem Ausländer gebührenden Vertrauensschutzes bzw. nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ermessensfehlerhaft ist oder nicht (Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 7.76 -, vom 6. Mai 1977 - BVerwG 1 B 51.77 -, vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - [a.a.O.]).